Häufig gestellte Fragen
Ist die DVT eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung?
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine DVT nicht. Bislang ist dies auch nicht absehbar. Es handelt sich also um eine Untersuchung, die von gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss.
Darf ich vor der Untersuchung etwas essen oder trinken?
Ja, Sie dürfen vor der Untersuchung wie gewohnt essen und trinken.
Kann die Untersuchung trotz meiner Allergie gegen Kontrastmittel eingesetzt werden?
Ja, die Untersuchung wird ohne Kontrastmittel durchgeführt.
Ich leide unter Platzangst. Kann die Untersuchung trotzdem bei mir durchgeführt werden?
Das Gerät ist sehr offen konstruiert. Der Raum ist angenehm hell erleuchtet.
Mein Kind soll untersucht werden. Kann ich dabeibleiben?
Ja, Sie können Ihr Kind bei der Untersuchung begleiten, wenn es nicht allein bleiben kann. Während der Untersuchung erfolgt eine ständige Überwachung mittels Video.